Brandenburg hat Wahlrecht ab 16. Historische Abstimmung zur Verfassung

Veröffentlicht am 17.12.2011 in Landespolitik

Ralf Holzschuher, Fraktionsvorsitzender der SPD- Fraktion im Landtag Brandenburg

Am Donnerstag hat der Landtag die Verfassung des Landes Brandenburg geändert. Künftig dürfen sich auch 16- und 17- Jährige an Kommunal- und Landtagswahlen in Brandenburg beteiligen. Damit übernimmt Brandenburg eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland. Denn in keinem anderen Bundesland (mit Ausnahme des Stadtstaates Bremen) gilt das Wahlrecht ab 16 auf der Landesebene.

Ralf Holzschuher, Vorsitzender der SPD- Fraktion, erklärte in der Debatte: "Mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre vollziehen wir einen historischen Schritt. Wenn man Jugendlichen mit 16 zugesteht, über eine Ehe entscheiden zu können, dann darf man ihnen das Wahlrecht nicht verwehren. Jugendliche im Alter von 16 Jahren sind reif genug zwischen den Parteien zu entscheiden." Der Auffassung der CDU, 16- Jährige seien unreif, erteilte Ralf Holzschuher eine klare Absage. Für Heiterkeit sorgten die Äußerungen der CDU- Fraktionsvorsitzenden Saskia Ludwig. Weil die Jugendlichen ein "Recht darauf haben, ihre Jugend zu genießen", müsse man 16- Jährigen das Wahlrecht vorenthalten, so die CDU- Fraktionsvorsitzende.

Auch die Möglichkeit, sich an Volksabstimmungen zu beteiligen, wurde durch die Verfassungsänderung erleichtert. Und dies, obwohl Brandenburg schon heute die niedrigsten Quoren für Volksbegehren hat. So wird die Frist, in der die Initiatoren für ein Volksbegehren 80.000 Unterschriften sammeln müssen, von vier auf sechs Monate erhöht. Per Gesetz soll im Januar 2012 auch die Möglichkeit der Briefabstimmungen geschaffen werden. Außerdem ist geplant, die Zahl der Räumlichkeiten, in denen die Unterschriften geleistet werden können, deutlich zu erhöhen.

 

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